EFFEKOM AG
Schützeberg 5, 6017 Ruswil
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00-12.00, 13:30-17.30
Samstagvormittag: Abholung nach Vereinbarung
Sonntag geschlossen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Umfang und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EFFEKOM AG gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die EFFEKOM AG entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten die EFFEKOM AG nur zu den im Angebot definierten Leistungen. Änderungen und Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die EFFEKOM AG schriftlich zugestimmt hat. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Angebote sind während 30 Tagen verbindlich.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Auftragsausführung
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den in der Auftragsbestätigung genannten Angaben sowie nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, welche dieser termingerecht, während der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.2. Grundlage für die Auftragsausführung
Grundlage für die Auftragsausführung ist das Angebot. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind der EFFEKOM AG sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Ausführung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es der EFFEKOM AG frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
2.3. Säumnis des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber der EFFEKOM AG Daten, Inhalte, Testergebnisse, Änderungswünsche oder andere für die Weiterführung des Auftrages notwendige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, fordert die EFFEKOM AG den Auftraggeber auf, das fehlende Material bzw. die fehlenden Informationen innert einer Frist von fünf Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Nach einmaliger erfolgloser Erinnerung gilt das bisherige Arbeitsergebnis innerhalb von weiteren fünf Arbeitstagen als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist eintreffende Änderungswünsche bzw. die Verarbeitung nachträglich eintreffender Informationen kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Zudem ist die EFFEKOM AG bei Säumnis des Auftraggebers berechtigt, Teilrechnung im Umfang des bis anhin angefallenen Aufwandes zu stellen.
2.4. Abnahmeprüfung und Gewährleistung
Die EFFEKOM AG gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Übernahme der Transportkosten durch EFFEKOM AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Die Lieferung ist sofort bei Erhalt auf Transportschäden und Richtigkeit zu prüfen. Zur Schadensregulierung sind sichtbare Transportschäden sofort durch den jeweiligen Frachtführer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Abweichungen vom Angebot sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Die EFFEKOM AG ist um die Mängelbehebung bemüht. Liegen schriftlich gerügte Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine erneute Abnahme innerhalb von zwei Arbeitstagen erforderlich. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Mängelrüge, so gilt das Arbeitsresultat als genehmigt. Die EFFEKOM AG haftet nicht für Mängel und Störungen oder Beschädigungen (Transport), die sie nicht zu vertreten hat. Sie haftet überdies nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Auftraggebers, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren etc.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Für fertige Arbeitsleistungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung.
3. Preise
Alle offerierten Preise verstehen sich netto exkl. gesetzliche MwSt. und in Schweizer Franken.
3.1. Zusatzkosten
Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber nach den aktuellen Stundenansätzen in Rechnung gestellt.
4. Liefertermin
4.1. Einhaltung der Liefertermine und Verzögerungen
Die von der EFFEKOM AG bestätigten Liefertermine gelten ohne gegenteilige Vereinbarung als Richttermine. Die EFFEKOM AG ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Begründete Verzögerungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Verzögerungen berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.
4.2. Voraussetzung für die Termineinhaltung
Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber zu den von der EFFEKOM AG angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt (vgl. Punkt 2.2). Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Anzahlungen, Teillieferung und Teilrechnung
Bei Projekten, für die ein Entgelt von mehr als CHF 5‘000.- vereinbart wurde, ist vor Entwicklungsbeginn eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu entrichten. Die EFFEKOM AG ist berechtigt bei Projekten, deren Entwicklungszeit mehr als drei Wochen beansprucht, nach jeweils drei Wochen Teilrechnungen im Umfang des bis dahin jeweils angefallenen Aufwandes zu stellen. Zudem ist die EFFEKOM AG berechtigt Teilrechnung zu stellen, wenn der ursprünglich vereinbarte Endtermin ohne Verschulden der EFFEKOM AG nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Fällen, in denen benötigte Informationen, Änderungswünsche oder Testresultate verspätet eintreffen.
4.4. Projektabschluss
Die Rechnung wird unmittelbar nach Abschluss eines Projektes, d.h. nach der Testphase durch den Auftraggeber und der anschliessenden Fehlerbehebung durch die EFFEKOM AG, gestellt. Nach Rechnungsausgang gilt das Projekt definitiv als abgeschlossen. Allenfalls nach diesem Zeitpunkt eintretende Änderungswünsche des Auftraggebers sind nicht mehr im Umfang des Auftrages inbegriffen und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.5. Vorzeitige Vertragsauflösung
Reduziert oder annulliert der Auftraggeber seinen Auftrag, so hat die EFFEKOM AG Anspruch auf das Honorar für die getätigten Arbeiten und Aufwendungen und auf Wiedergutmachung erlittenen Schadens.
5. Zahlung
EFFEKOM AG bietet die Möglichkeit verschiedener Zahlungsmöglichkeiten. Leistungen werden erbracht, sobald der Betrag für die vereinbarten Leistungen gutgeschrieben ist. Bis zur vollständigen Bezahlung gehört der Artikel der EFFEKOM AG. Auf Anfrage kann die EFFEKOM AG Leistungen auf Rechnung erbringen.
5.1. Rechnungsstellung
Rechnungen sind 20 Tage ab Rechnungsdatum spesenfrei zahlbar, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Schweiz.
5.2. Zahlungsverzug und Mahnung
Muss der Auftraggeber gemahnt werden, wird ihm mit der zweiten Mahnung eine Gebühr in der Höhe von CHF 10.– in Rechnung gestellt.
6. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung
6.1. Eigentum
Das Eigentum am Produkt oder Arbeitsresultat verbleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung (insbesondere der vollständigen Zahlung) seitens des Auftraggebers vollständig bei der EFFEKOM AG.
6.2. Referenz und Hinweis
Die EFFEKOM AG ist berechtigt, Arbeitsresultate als Referenz anzuführen, sowie Vermerke bzw. Links zur EFFEKOM AG auf dem Produkt bzw. Arbeitsresultat anzubringen.
7. Gewährleistung
7.1. Für Arbeitsresultate
Für fertige Arbeitsresultate, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung. Die EFFEKOM AG behebt offensichtliche Entwicklungsfehler während den ersten drei Monaten nach Projektabschluss auf ihre Kosten. Übrige Anpassungen, die keine Entwicklungsfehler sind, werden in Rechnung gestellt.
7.2. Für Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
8. Weitere Bestimmungen
8.1. Ergänzende Bestimmungen Hosting
Für das Hosting der EFFEKOM AG gelten, zusätzlich zu diesem Dokument, die ergänzenden Bestimmungen Hosting.
8.2. Ergänzende Bestimmungen Druck, Werbung
Für die Produktion von Druckerzeugnissen, den Verkauf von Werbeträgern und insbesondere Bestellungen in einem Online-Shop der EFFEKOM AG gelten, zusätzlich zu diesem Dokument, die ergänzenden Bestimmungen Werbeleistungen der EFFEKOM AG.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der EFFEKOM AG. Es gilt das schweizerische Recht.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00-12.00, 13:30-17.30
Samstagvormittag: Abholung nach Vereinbarung
Sonntag geschlossen